AGB

allgemeine geschäftsbedingungen

1.  Geltungsbereich

Die nachstehenden Bedingungen gelten zwischen Liedloff & Dietz und seinem Auftraggeber für alle Aufträge, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist.


2.  Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

Die Beratungstätigkeit erfolgt auf der Grundlage schriftlich erteilter bzw. bestätigter Aufträge. Diese enthalten neben der Aufgabenstellung und dem Leistungsumfang die vereinbarte Vergütung und die Zahlungsmodalitäten. Liedloff & Dietz führt alle Arbeiten sorgfältig und stets auf die individuelle Situation und die Bedürfnisse des Auftraggebers bezogen durch. Alle Bewertungen, Empfehlungen und Prognosen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen.


3.  Honorare

Bei Honoraren und sonstigen in Rechnung zu stellenden Beträgen handelt es sich um Netto-Beträge zuzüglich Mehrwertsteuer. Diese wird nach dem jeweils gültigen Steuersatz gesondert ausgewiesen. Die vereinbarten Honorare werden nach Durchführung der Dienstleistung in Rechnung gestellt und sind ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen zahlbar. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte gegenüber fälligen Zahlungsansprüchen sind ausgeschlossen.

Die kleinstmögliche Abrechnungseinheit sind halbe Arbeitstage. Es erfolgt keine Abrechnung auf Stundenbasis.


4.  Haftung

Liedloff & Dietz handelt nach den allgemein anerkannten Prinzipien der Berufsausübung. Liedloff & Dietz haftet für Schäden nur, wenn sie auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von Liedloff & Dietz oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Liedloff & Dietz beruhen. Aufgrund des Auftragsumfangs bereitet Liedloff & Dietz lediglich die unternehmerischen Entscheidungen vor. Die Umsetzung liegt allein beim Auftraggeber, so dass Liedloff & Dietz nicht für deren Folgen haftet.


5.  Urheberrecht

Liedloff & Dietz behält an der gelieferten Leistung das Urheberrecht. Die erstellten Beratungsleistungen sind geistiges Eigentum von Liedloff & Dietz, so dass das Nutzungsrecht auch nach Bezahlung des Honorars ausschließlich für eigene Zwecke des Auftraggebers gilt und nur in dem im Auftrag bezeichneten Umfang. Alle Beteiligten sind nur nach gesonderter schriftlicher Übereinkunft zur Weitergabe urheberrechtlich relevanter Ergebnisse an Dritte berechtigt.


6.  Geheimhaltung / Datenschutz

Liedloff & Dietz verpflichtet sich, alle vor oder bei der Vertragsdurchführung von dem Auftraggeber zugehenden oder bekannt werdenden Gegenstände (z. B. Unterlagen, Informationen, etc. ), die rechtlich geschützt sind oder Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse beinhalten oder als vertraulich bezeichnet sind, auch über das Vertragsende hinaus vertraulich zu behandeln, es sei denn, sie sind ohne Verstoß gegen die Geheimhaltungspflicht öffentlich bekannt. Der Auftragnehmer verwahrt und sichert diese Gegenstände so, dass ein Zugang durch Dritte ausgeschlossen ist.

Liedloff & Dietz verarbeitet und speichert die zur Geschäftsabwicklung erforderlichen Daten unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorschriften und nutzt diese Daten ausschließlich im Rahmen der Zweckbestimmung.

Die Mitarbeiter von Liedloff & Dietz sind dazu verpflichtet, das Datengeheimnis zu bewahren. Es ist danach untersagt, personenbezogene Daten außerhalb der rechtmäßigen Aufgabenerfüllung zu verarbeiten oder zu nutzen.


7.  Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Tätigkeit von Liedloff & Dietz zu unterstützen. Insbesondere schafft der Auftraggeber unentgeltlich alle Voraussetzungen im Bereich seines Unternehmens, damit der Auftrag ordnungsgemäß durchgeführt werden kann. Notwendige Verschiebungen bzw. Absagen vereinbarter Termine sind zeitnah an Liedloff & Dietz weiterzugeben. Sagt der Auftraggeber zwei Arbeitstage vorher oder kurzfristiger ab, behält sich Liedloff & Dietz vor, das Honorar trotzdem in Rechnung zu stellen.


8.  Vertragsdauer

Der Vertrag endet mit Abnahme der erbrachten Leistung.


9.  Kündigung

Aufträge können jederzeit aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist, im Übrigen jedoch mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Kündigt der Auftraggeber aus wichtigem Grund oder fristgemäß, hat Liedloff & Dietz Anspruch auf den bis dahin angefallenen Teil der Vergütung. Kündigt Liedloff & Dietz aus wichtigem Grund, den der Auftraggeber zu vertreten hat, behält sie den Anspruch auf die volle vereinbarte Vergütung, ohne dass eine Gegenrechnung der freigesetzten Arbeitskraft erfolgt.

Unterlässt der Auftraggeber eine ihm obliegende Mitwirkung trotz Mahnung und Fristsetzung, ist Liedloff & Dietz zur fristlosen Kündigung des Vertrags berechtigt.


10.  Rechtsanwendung und Gerichtsstand

Für diese Bedingungen und ihre Durchführung gilt ausschließlich deutsches Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem mit diesen Geschäftsbedingungen für Berater zusammenhängenden Vertrag und diesen Bedingungen ist Montabaur.


11.  Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der Bedingungen im übrigen nicht berührt. Die Parteien werden die Bedingungen alsdann mit einer wirksamen Ersatzregelung durchführen, die dem mit der weggefallenen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.


Stand 01.06.2021