Datenschutz

Datenschutzmanagement

Bereits seit dem 28. Mai 2018 ist die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in der Europäischen Union und somit unmittelbar auch in Deutschland anzuwendendes Recht. Sie regelt unter welchen Voraussetzungen die Verarbeitung von personenbezogenen Daten zulässig ist, benennt Zuständigkeiten und die Verantwortung für die Einhaltung der gestellten Anforderungen. Die Unternehmen sind jedoch nicht bloß angehalten, die Umsetzung der DS-GVO sicherzustellen, sondern dies auch dokumentiert, transparent und zuverlässig nachweisen zu können (Rechenschaftspflicht).

Ein Datenschutzmanagementsystem (DMS) hilft dabei, die rechtlichen und betrieblichen Anforderungen an den Datenschutz zu verstehen, die relevanten Prozesse zu identifizieren, konform zu gestalten, zu steuern und nachweislich zu kontrollieren.

Die Vorteile eines DMS sind:

  • der Erfüllung der umfangreichen rechtlichen Anforderungen nach Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)
  • Die Einhaltung der Rechenschaftspflicht
  • Datenschutzkonforme Datenverarbeitung
  • Sicherstellung der Betroffenenrechte
  • Handhabung von Datenschutzverletzungen
  • Bewusstseinsbildung